Beiblatt zum Zeugnis

  • Voraussetzungen

    Auch ein kurzfristiges Engagement kann bescheinigt werden. Das Engagement muss natürlich ehrenamtlich, d. h. unbezahlt sein. Kostenerstattungen z. B. für Fahrten oder Lehrgangsgebühren gelten nicht als Bezahlung.

  • Vorteile

    Das Beiblatt ist unabhängig von der Dauer des Einsatzes und unabhängig vom Alter für alle Schüler*innen, die sich engagieren, zugänglich. Der Verein drückt damit seine Anerkennung aus.
    Das Beiblatt kann für Bewerbungen und als Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeit genutzt werden, z. B. im Zusammenhang mit Schüler-Praktika.

  • Antragstellung

    Die Formulare werden von den Schulsekretariaten herausgegeben, vom Verein ausgefüllt und bestätigt. Die ausgefüllten Formulare müssen bis zum 1. Juni des Schuljahres wieder bei den Schulsekretariaten abgegeben werden. Die Schulen prüfen die Dokumente, das Beiblatt wird dann mit dem Zeugnis zusammen ausgegeben.