JULEICA – Die Jugendleiter-Karte
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre, in Ausnahmefällen 15 Jahre.
Erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleiterlehrgang.
Jugendleiter-Lehrgänge werden in Blockform oder als Wochenend-Lehrgänge von verschiedenen Trägern angeboten – auch von Kommunen, Kirchen, usw. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Die JULEICA gilt auch
dann im Sport, wenn sie nicht in einer Sportorganisation erworben wurde – die Qualifikation bezieht sich auf das Leiten und Betreuen von Kindern und Jugendlichen in jedem Kontext.
Für Verlängerungen der Gültigkeit sind Fortbildungsnachweise erforderlich.Vorteile
Verschiedene Unternehmen und Organisationen bieten Vorteile für JULEICA-Inhaber*innen an.
Besonders interessant für reisefreudige Jugendliche und junge Erwachsene:
Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk z. B. ist kostenlos.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit und des Jugendsports stellen Schulen und Arbeitgeber Jugendleiter*innen im Rahmen der Betreuung von Jugendgruppen in gewissem Umfang frei.
Für manche „Ferienjobs“, z. B. bei Jugendreisen-Veranstaltern, ist die JULEICA Bedingung.
Die JULEICA ist bei verschiedenen Bewerbungen, auch für z. B. Studienplätze, in vielen Fällen nutzbar.Antragstellung
Die Neu-Beantragung und die Beantragung von Verlängerungen erfolgen online über ein spezielles Portal.