JULEICA – Die Jugendleiter-Karte

  • Voraussetzungen

    Mindestalter 16 Jahre, in Ausnahmefällen 15 Jahre.
    Erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleiterlehrgang.
    Jugendleiter-Lehrgänge werden in Blockform oder als Wochenend-Lehrgänge von verschiedenen Trägern angeboten – auch von Kommunen, Kirchen, usw. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Die JULEICA gilt auch
    dann im Sport, wenn sie nicht in einer Sportorganisation erworben wurde – die Qualifikation bezieht sich auf das Leiten und Betreuen von Kindern und Jugendlichen in jedem Kontext.
    Für Verlängerungen der Gültigkeit sind Fortbildungsnachweise erforderlich.

  • Vorteile

    Verschiedene Unternehmen und Organisationen bieten Vorteile für JULEICA-Inhaber*innen an.
    Besonders interessant für reisefreudige Jugendliche und junge Erwachsene:
    Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk z. B. ist kostenlos.
    Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit und des Jugendsports stellen Schulen und Arbeitgeber Jugendleiter*innen im Rahmen der Betreuung von Jugendgruppen in gewissem Umfang frei.
    Für manche „Ferienjobs“, z. B. bei Jugendreisen-Veranstaltern, ist die JULEICA Bedingung.
    Die JULEICA ist bei verschiedenen Bewerbungen, auch für z. B. Studienplätze, in vielen Fällen nutzbar.

  • Antragstellung

    Die Neu-Beantragung und die Beantragung von Verlängerungen erfolgen online über ein spezielles Portal.