Kompetenznachweis für Ehrenamtliche
Voraussetzungen
Mindestalter 14 Jahre.
Mindestens 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich und unbezahlt im Verein tätig.
Zu den Stunden zählen auch z. B. Vor- und Nachbereitungen, Sitzungen, Fortbildungen.
Kostenerstattungen, z. B. für Fahrten oder Fortbildungsgebühren gelten nicht als Bezahlung.
Vorteile
Detailliertere Beschreibung der erworbenen Kompetenzen.
Nutzung bei Bewerbungen (Praktika, Ausbildung), Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeiten z. B. für einige Studiengänge, bei denen derartige Tätigkeiten einen „Rabatt“ beim Numerus Clausus bewirken.Antragstellung
Die Blanko-Urkunden werden vom Verein beim Land Niedersachsen bestellt. Die Beantragung und Befüllung erfolgt online nach einem vorgegebenen Schema. Die Webseite gibt eine PDF aus, die dann auf die Blanko-Urkunden gedruckt und vom Verein bestätigt wird.
Das Land Niedersachsen veröffentlicht dazu dieses Infoblatt.