Kompetenznachweis für Ehrenamtliche

  • Voraussetzungen

    Mindestalter 14 Jahre.
    Mindestens 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich und unbezahlt im Verein tätig.
    Zu den Stunden zählen auch z. B. Vor- und Nachbereitungen, Sitzungen, Fortbildungen.
    Kostenerstattungen, z. B. für Fahrten oder Fortbildungsgebühren gelten nicht als Bezahlung.

  • Vorteile

    Detailliertere Beschreibung der erworbenen Kompetenzen.
    Nutzung bei Bewerbungen (Praktika, Ausbildung), Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeiten z. B. für einige Studiengänge, bei denen derartige Tätigkeiten einen „Rabatt“ beim Numerus Clausus bewirken.

  • Antragstellung

    Die Blanko-Urkunden werden vom Verein beim Land Niedersachsen bestellt. Die Beantragung und Befüllung erfolgt online nach einem vorgegebenen Schema. Die Webseite gibt eine PDF aus, die dann auf die Blanko-Urkunden gedruckt und vom Verein bestätigt wird.

Das Land Niedersachsen veröffentlicht dazu dieses Infoblatt.